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Pflegeberatung Müngersdorf

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Pflegeversicherung

Ziel der häuslichen Pflege ist es, Menschen mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen genau die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie brauchen, um weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung leben zu können.

Zuweisung eines Pflegegrads

Ob die Pflegeversicherung für diese Leistungen aufkommt, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkassen nach einer individuellen Prüfung. Ziel der Begutachtung ist es, die generelle Pflegebedürftigkeit sowie den Pflegegrad festzustellen. Seit 2017 unterscheidet das Gesetz fünf Pflegegrade. Dabei werden auch seelische und geistige Beeinträchtigungen wie zum Beispiel Demenz berücksichtigt.

Antragstellung

Vor der Prüfung der Pflegebedürftigkeit müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Sofern Sie dazu eine Vollmacht haben, können Sie sich auch als Familienangehörige*r, Freund*in oder Nachbar*in darum kümmern.

Nach der Einstufung

Nach der Einstufung in einen Pflegegrad entscheiden Sie, ob die Pflegeleistung durch einen häuslichen Pflegedienst, durch Angehörige oder durch beide gemeinsam übernommen wird. Die Leistung eines Pflegedienstes heißt in der Gesetzessprache „Sachleistung“, die Bezahlung von Angehörigen „Geldleistung“ oder „Pflegegeld“. Teilen sich Angehörige und Pflegedienst die Arbeit, so spricht man von einer „Kombileistung“.

Wir beraten und unterstützen Sie

Wir beraten Sie gerne und kostenlos, wenn deutlich wird, dass Sie oder ein Angehöriger nicht mehr ohne Hilfe zu Hause leben können. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung sowie der Vorbereitung auf die Begutachtung.

Weiterführende Informationen finden Sie zum Beispiel hier

Pflegedienst Helfende Hände