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Häufige Fragen Pflegedienst

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Fragen Pflegedienst Köln

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Häufige Fragen zu Pflegeleistungen

Durch den lokalen Ansatz unserer Arbeit können wir gewährleisten, dass unser Fachpersonal innerhalb von 5 Minuten bei Ihnen ist.

Als häuslicher Pflegedienst bieten wir selbstverständlich gemäß der gesetzlichen Vorgaben Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste an und sind im Notfall 24 Stunden am Tag erreichbar.

Durch unseren lokalen Pflegeansatz vermeiden wir lange Fahrtstrecken und reduzieren damit auch die Behinderung durch Staus. So können wir Ihnen ein größtmögliches Maß an Pünktlichkeit gewährleisten.

Ja, wir arbeiten eng mit Sanitätshäusern zusammen, die auch genau wissen, welche Pflegehilfsmittel von welcher Krankenkasse bezahlt werden und die so direkt die für Sie richtigen Produkte bestellen können. Sie müssen sich dabei um nichts kümmern.

Wir leiten Sie gerne an und beraten Sie. Auch wenn Sie einen Überprüfungseinsatz nachweisen müssen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an für einen Termin.

Wenn Sie möchten, vermitteln wir Ihnen Essen auf Rädern. Außerdem kooperieren wir mit lokalen Feinkostgeschäften, die wechselnde warme Mittagsgerichte anbieten. Diese fahren wir an unsere Kunden zur Mittagszeit aus.

Wir brauchen nur dann einen Haustürschlüssel, wenn Pflegebedürftige uns nicht mehr selbst die Tür öffnen können. Ist dies der Fall oder möchten Sie uns, um sicher zu gehen, dass wir auch im Falle eines Sturzes in die Wohnung kommen, den Hausschlüssel anvertrauen, so wird dieser zur Gewährleistung Ihrer Sicherheit bei uns im Safe aufbewahrt. Dort wird er auch nicht mit Namen gekennzeichnet, so dass er im Falle eines Einbruchs bei uns keiner Adresse zugeordnet werden kann. Außerdem verfügen wir selbstverständlich über eine Schlüsselversicherung.

Häufige Fragen zur Abrechnung

Wir behandeln alle unsere Patienten mit der gleichen Sorgfalt und Zuwendung, unabhängig davon, wo oder wie sie versichert sind. Wir berechnen auch gleiche Leistungen bei jeder Kasse gleich.

Pflegende Angehörige müssen bei Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate unaufgefordert ihre Leistungen durch einen Pflegedienst überprüfen lassen. Diese Überprüfung soll der Qualitätssicherung und der Beratung der pflegenden Angehörigen dienen. Pflegenden Familienmitgliedern, die diese Überprüfung nicht nachweisen, droht Leistungskürzung oder sogar – streichung.

Die Kosten für unsere Beratung werden nach § 37.3 SGB XI sowohl von gesetzlichen als auch von privaten Kassen komplett übernommen.

Rufen Sie uns an: Wir übernehmen den Überprüfungseinsatz gerne und erinnern Sie, wenn Sie möchten, auch regelmäßig daran.

Wie Sie vermutlich durch die Medien mitbekommen haben, herrscht in unserem Land ein Mangel an dringend benötigten Pflegekräften. Um diesen Mangel zu beseitigen, beschloss der nordrhein-westfälische Landtag im Jahr 2011, eine Umlage zu erheben, durch die alle Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege abgedeckt werden. So müssen diese Kosten nicht mehr allein durch den auszubildenden Betrieb getragen werden. Die von den Patienten erhobene Umlage wird von den Pflegediensten direkt an einen landesweiten Ausgleichstopf abgeführt.

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